Kirchenvorstandswahlen 2018
Bekanntmachung über die Auslegung der Wählerliste und die Aufforderung, Wahlvorschläge einzureichen
Am 11. März findet in unserer Landeskirche die Wahl der neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher statt.
Die Wählerliste zur Wahl ist in unserer St. Petri – Gemeinde vom 2. Januar bis zum 15. Januar 2018 während der Büroöffnungszeiten im Pfarrbüro für jedes Kirchenmitglied zugänglich ausgelegt. Wählen kann nur, wer in die Wählerliste eingetragen ist. Mit der Auslegung ist jedem Kirchenmitglied Gelegenheit gegeben zu prüfen, ob es in die Wählerliste eingetragen ist.
Berichtigungen in der Wählerliste können während der Zeit der Auslegung und bis spätestens drei Wochen vor der Wahl (19. Februar 2018) mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand beantragt werden.
Alle wahlberechtigten Kirchenmitglieder können beim Kirchenvorstand Vorschläge für die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich einreichen.
Vorgeschlagen werden können alle Kirchenmitglieder der Gemeinde, die
- bis zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- der Kirchengemeinde bis zum Wahltag mindestens drei Monate angehören,
- von denen erwartet werden kann, dass sie an der Erfüllung der Aufgaben des Kirchenvorstandes gewissenhaft mitzuwirken bereit sind.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Kirchenmitgliedern unterschrieben sein.
Der Kirchenvorstand